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Einreise und Ankunft in Deutschland

Herzlich willkommen in Deutschland!
Sie mussten aus Ihrem Heimatland fliehen. Wahrscheinlich hatten Sie eine lange und schwere Flucht.
Sie sind in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg ist ein Bundesland in Deutschland. Deutschland hat 16 Bundesländer. In Baden-Württemberg leben 11 Millionen Menschen. Baden-Württemberg ist im Süd-Westen von Deutschland. In Deutschland müssen Sie ein Asyl-Gesuch und einen Asyl-Antrag machen. Später müssen Sie die Gründe für Ihre Flucht erzählen. Das heißt Anhörung. Viele Menschen sagen Interview zur Anhörung.
Nach der Anhörung entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob Sie in Deutschland bleiben dürfen. Das BAMF entscheidet auch mit welchem Status Sie in Deutschland bleiben dürfen. Es kann schnell gehen oder lange dauern bis Sie die Anhörung haben.
Vieles in Deutschland ist kompliziert und schwer für Sie. In Einreise und Ankunft in Deutschland und Das Asylverfahren steht, was in Deutschland im Asyl-Verfahren passiert.

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Die Einreise

Nach der Einreise müssen Sie ein Asyl-Gesuch und einen Asyl-Antrag machen. Wenn Sie das nicht machen, sind Sie illegal in Deutschland. Das ist eine Straftat.
Um ein Asyl-Gesuch und einen Asyl-Antrag zu machen, müssen Sie zu einer Erstaufnahme-Stelle (EA). Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden, bevor Sie bei der Erstaufnahme-Stelle waren, sagen Sie, Sie wollen Asyl machen.
Sie können eine Strafe wegen „illegaler Einreise“ bekommen. Wenn Sie einen Brief mit einer Strafe bekommen, gehen Sie zu einer Beratungs-Stelle.

Die Erstaufnahme-Stelle (EA) und weitere Unterbringung

Als Erstes müssen Sie in eine EA. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wo die nächste EA ist. In der EA machen Sie Ihr Asyl-Gesuch. Sie müssen zuerst in der EA wohnen. Danach können Sie vielleicht umziehen. Mehr Information gibt es in Unterbringung und Wohnen.
Wenn Sie in der EA wohnen, dürfen Sie den Landkreis nicht verlassen. Das heißt Residenz-Pflicht.
Für weitere Informationen über die Residenz-Pflicht in Ihrer EA, fragen Sie eine Beratungs-Stelle. In Unterbringung und Wohnen gibt es mehr Informationen zur Erstaufnahme-Stelle.

Registrierung als Asylsuchender

Wenn Sie Asyl machen wollen, bekommen Sie zuerst eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r (BÜMA)“ oder einen „Ankunftsnachweis“. Sie sind dann legal in Deutschland. Die Behörden nehmen Ihnen dafür Fingerabdrücke ab, machen ein Foto von Ihnen und fragen Sie nach Ihren Daten. Die Behörden fragen Sie auch nach Ihrem Ausweis und durchsuchen Sie vielleicht. Wenn Sie ein Handy dabei haben, kann die Behörde es Ihnen wegnehmen. Sie sucht dann darauf Beweise dafür, welches Land ihr Heimatland ist. Später gibt Ihnen die Behörde das Handy wieder zurück. Wenn Sie einen Ausweis haben, müssen Sie ihn abgeben.
Manchmal verlieren die Behörden die Ausweise. Machen Sie eine Kopie von Ihrem Ausweis und sagen Sie, dass Sie eine Bestätigung wollen. Sie haben das Recht eine Bestätigung zu bekommen.
Später können Sie einen Asyl-Antrag machen. Das dauert manchmal kurz und manchmal sehr lange. Dann erhalten Sie einen anderen Ausweis. In Das Asylverfahren bekommen Sie mehr Informationen zum Asyl-Verfahren.

Mehr Informationen

Mehr Informationen bekommen Sie auf der Seite von www.w2eu.info. Die Informationen bekommen Sie auf Arabisch, Farsi, Französisch und Englisch