Die Erstaufnahme-Stelle
Am Anfang müssen Sie in einer Erstaufnahme-Stelle (EA) wohnen. Manchmal wohnen Sie nur kurz in einer EA. Manchmal dauert es lange. Nach spätestens 6 Monaten müssen Sie in einen Landkreis in Baden-Württemberg umziehen können. Sie können sich den Landkreis nicht aussuchen.
Wenn Sie in einen bestimmten Landkreis wollen, müssen Sie das schnell den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums (RP) in der Erstaufnahme sagen. Am besten schreiben Sie einen Brief, wohin Sie wollen und warum Sie dorthin wollen. Der Brief soll auf Deutsch sein. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Wenn Sie aus einem Land kommen, dass Deutschland „sicheren Herkunftsstaat“ nennt, müssen Sie normalerweise bis zum Ende von Ihrem Asyl-Verfahren in der EA wohnen.
Wenn Sie nicht aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommen und länger als 6 Monate in einer EA sind, fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wenn Sie ausziehen wollen.