Schule, Kindergarten, Ausbildung und Studium
Alle Kinder haben in Deutschland eine Schulpflicht. Schulpflicht heißt, sie müssen zur Schule gehen. Ein Kind ist in Deutschland, wer jünger als 18 ist. In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Arten von Schulen.
Wenn Sie einen Beruf lernen wollen, können Sie eine Ausbildung oder ein Studium machen. Nicht alle Menschen können eine Ausbildung oder ein Studium machen.
Kindertagesstätte
Kinder, die jünger als 3 Jahre alt sind, können in Deutschland in eine Kindertagesstätte gehen. Wenn Ihr Kind älter als 1 Jahr alt ist, hat es ein Recht darauf, in eine Kindertagesstätte zu gehen. Es gibt in Deutschland nicht immer genug Plätze in Kindertagesstätten. Sprechen Sie an Ihrem Wohnort mit einer Kindertagesstätte oder fragen Sie eine Beratungs-Stelle. Wenn Sie kein Geld verdienen, zahlt das Sozialamt oder das Job Center das Geld für die Kindertagesstätte. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Kindergarten
Wenn Ihr Kind älter als 3 Jahre und jünger als 6 Jahre alt ist, kann es in einen Kindergarten gehen. Sie haben ein Recht darauf. Es gibt in Deutschland nicht immer genug Plätze. Fragen Sie in den Kindergärten oder fragen Sie eine Beratungs-Stelle.Wenn Sie kein Geld verdienen, zahlt das Sozialamt oder das Job Center das Geld. Fragen Sie bei einer Beratungs-Stelle. Kinder, die noch nicht gut deutsch sprechen, können manchmal länger in den Kindergarten gehen. Fragen Sie das Jugendamt oder eine Beratungs-Stelle.
Schule
Wenn Ihr Kind älter als 6 Jahre und jünger als 18 Jahre alt ist, hat es eine Schulpflicht. Schulpflicht heißt, es muss in die Schule gehen. In Deutschland gibt es verschiedene Schulen und manchmal auch besondere Klassen zum Deutsch lernen. Diese Klassen heißen Vorbereitungsklassen. Fragen Sie eine Schule oder eine Beratungs-Stelle.
Auch Menschen zwischen 18 und 21 können manchmal in die Schule gehen. Es gibt manchmal Extraklassen, um Deutsch zu lernen. Fragen Sie nach VABO-Klassen. Oft sind diese Klassen an Berufsschulen.In Baden-Württemberg haben Kinder erst eine Schulpflicht wenn Sie mehr als 6 Monate in Deutschland wohnen. Ein Recht auf Schule haben sie aber schon ab Einreise. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Ausbildung
Wenn Sie einen Beruf lernen wollen, können Sie eine Ausbildung machen. Sie müssen Deutsch sprechen und vielleicht Zeugnisse haben. Oft müssen Sie das Niveau B1 in Deutsch haben um eine Ausbildung zu machen. Wenn Sie Zeugnisse haben oder Ihre Zeugnisse verloren haben, fragen Sie eine Anerkennungsberatung. In Deutschland gibt es eine schulische Ausbildung und eine berufliche Ausbildung. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Nicht jeder kann eine Ausbildung machen. Manchmal dürfen Flüchtlinge in Deutschland keine Ausbildung machen. Mehr Informationen, ob Sie eine Ausbildung machen dürfen, gibt es in der Tabelle der GGUA (leider nur auf Deutsch). Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Oft können Sie mit einer Ausbildung in Deutschland bleiben, obwohl Sie im Asyl-Verfahren abgelehnt wurden. Sie bekommen dann eine Ausbildungs-Duldung. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Studium
Sie können in Deutschland studieren. Sie müssen gut Deutsch sprechen und Zeugnisse haben. Die Zeugnisse müssen auf Deutsch übersetzt und anerkannt sein. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle oder fragen Sie eine Universität. Wenn Sie Zeugnisse haben oder Ihre Zeugnisse verloren haben, fragen Sie eine Anerkennungsberatung.