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Unterbringung und Wohnen

Wenn Sie in Deutschland ein Asyl-Gesuch machen, müssen Sie zuerst in einer Erstaufnahme-Stelle wohnen. Von der Erstaufnahme-Stelle müssen Sie in eine Gemeinschafts-Unterkunft umziehen. In einigen Fällen, können Sie dann in eine private Wohnung ziehen.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, dürfen Sie in eine private Wohnung ziehen. Beachten Sie Ihre Wohnsitz-Auflage. Wenn Sie umziehen, müssen Sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) immer Ihre neue Adresse mitteilen! Auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de finden Sie eine Vorlage.

Die Erstaufnahme-Stelle

Am Anfang müssen Sie in einer Erstaufnahme-Stelle (EA) wohnen. Manchmal wohnen Sie nur kurz in einer EA. Manchmal dauert es lange. Maximal müssen Sie 18 Monate in der EA wohnen. Nur in besonderen Fällen, müssen Sie dort länger wohnen. Familien mit Kindern unter 18 Jahren müssen spätestens nach 6 Monaten aus der EA verlegt werden. Nach der EA müssen Sie in einen Land-Kreis in Baden-Württemberg umziehen können. Sie können sich den Land-Kreis nicht aussuchen.
Wenn Sie in einen bestimmten Landkreis wollen, müssen Sie das schnell den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums (RP) in der Erstaufnahme sagen. Am besten schreiben Sie einen Brief, wohin Sie wollen und warum Sie dorthin wollen. Der Brief soll auf Deutsch sein. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Wenn Sie aus einem Land kommen, dass Deutschland einen „sicheren Herkunftsstaat“ nennt, müssen Sie normalerweise bis zum Ende von Ihrem Asyl-Verfahren in der EA wohnen. Dies gilt nicht für Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Familien mit Kindern unter 18 Jahren dürfen nach 6 Monaten aus der EA ausziehen. Auch Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ kommen.
Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben und schon 6 Monate in der EA leben, fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wenn Sie ausziehen wollen.

Der Transfer

Nach einer bestimmten Zeit können Sie aus der EA ausziehen. Sie werden in einen Landkreis verlegt. Normalerweise müssen Sie dafür in der EA in einen Bus steigen und werden in einen Landkreis gebracht. Den Termin für den Transfer bekommen Sie als Brief oder es gibt einen Aushang in der EA. Sie können sich den Landkreis nicht aussuchen.
Wenn Sie in einen bestimmten Landkreis wollen, müssen Sie das schnell den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums (RP) in der Erstaufnahme sagen. Am besten schreiben Sie einen Brief wohin Sie wollen und warum Sie dorthin wollen. Der Brief soll auf Deutsch sein. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Die Gemeinschafts-Unterkunft (GU)

Im Landkreis wohnen Sie normalerweise in einer Gemeinschafts-Unterkunft (GU) und selten in einer Wohnung. Die GUs sind unterschiedlich. In der Regel gibt es Mehrbett-Zimmer. Küche und Bad haben Sie zusammen mit anderen Menschen. Nach 24 Monaten dürfen Sie immer aus der GU ausziehen.
Manchmal dürfen Sie früher aus der GU ausziehen. Zum Beispiel wenn Ihr Asyl-Verfahren beendet ist, Sie besonders schutzbedürftig sind oder arbeiten. Fragen Sie den Sozialdienst.

Die Anschluss-Unterbringung


- Bei Aufenthaltsgestattung und Duldung
Wenn Sie nicht mehr in der GU wohnen müssen, kommen Sie in die Anschluss-Unterbringung. Sie können jetzt eine private Wohnung suchen. Wenn Sie die Miete hierfür nicht bezahlen können, zahlt das Sozialamt. Das Sozialamt zahlt nur wenig Geld. Wenn eine Wohnung teurer ist, können Sie dort nicht einziehen. Fragen Sie den Sozialdienst, wie viel die Wohnung kosten darf. Sie dürfen nur eine Wohnung im eigenen Landkreis suchen.
Wenn Sie keine Wohnung finden, gibt das Sozialamt Ihnen eine Unterkunft. Sie bekommen einen Brief, in welche Gemeinde Sie ziehen müssen. Dort bekommen Sie ein Zimmer in der Anschluss-Unterbringung. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch machen. Fragen Sie dazu eine Beratungs-Stelle.

- Umzug in einen anderen Landkreis
Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie nur in dem Landkreis wohnen, in den Sie nach der EA gekommen sind. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde machen. Der Antrag heißt Umverteilungs-Antrag. Sie müssen begründen, warum Sie umziehen wollen. Oft wird der Antrag abgelehnt. Wenn Ihre Kern-Familie in einem anderen Landkreis lebt, wird der Antrag oft angenommen. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

- Bei Aufenthaltserlaubnis
Sie können sich eine Wohnung suchen. Wenn Sie die Miete hierfür nicht bezahlen können, zahlt das Job Center. Das Job Center zahlt aber nur wenig Geld. Wenn eine Wohnung teurer ist, können Sie dort nicht einziehen. Fragen Sie den Sozialdienst oder die Migrationsberatungs-Stelle, wie viel Miete die Wohnung kosten darf. Sie bekommen oft eine Wohnsitz-Auflage für eine Gemeinde. Das heißt, Sie dürfen nur in dieser Gemeinde wohnen. Bevor Sie die Wohnsitzauflage bekommen, muss man Sie fragen ob etwas dagegen spricht. Dagegen spricht, wenn der Ort schlecht für die Integration ist. Es kann auch sein, dass Sie nur mit einem Brief gefragt werden. Fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle wie Sie es am Besten sagen.
Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen wollen, geht es nur manchmal. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Ausländer-Behörde stellen. Erst wenn die Ausländer-Behörde und das Job-Center sagen, dass Sie umziehen dürfen, dürfen Sie wirklich umziehen. Fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle, wann Sie umziehen dürfen.
Sie können auch einen Wohn-Berechtigungsschein für eine günstige Sozialwohnung beantragen.

Umzug in einen anderen Landkreis

Wenn Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, dürfen Sie nur in dem Landkreis wohnen, in den Sie nach der EA gekommen sind. Wenn Sie in einem anderen Landkreis wohnen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde machen. Der Antrag heißt Umverteilungs-Antrag. Sie müssen begründen, warum Sie umziehen wollen. Oft wird der Antrag abgelehnt. Wenn Ihre Kern-Familie in einem anderen Landkreis lebt, wird der Antrag oft angenommen. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Wohnung suchen

In vielen Städten in Baden-Württemberg ist es schwer, eine Wohnung zu finden. Auf der Homepage Fluechtlinge-willkommen.de können Sie nach einer Wohn-Gemeinschaft suchen. Fragen Sie eine Beratungsstelle, wie Sie eine Wohnung suchen können.