Die Erstaufnahme-Stelle
Am Anfang müssen Sie in einer Erstaufnahme-Stelle (EA) wohnen. Manchmal wohnen Sie nur kurz in einer EA. Manchmal dauert es lange. Maximal müssen Sie 18 Monate in der EA wohnen. Nur in besonderen Fällen, müssen Sie dort länger wohnen. Familien mit Kindern unter 18 Jahren müssen spätestens nach 6 Monaten aus der EA verlegt werden. Nach der EA müssen Sie in einen Land-Kreis in Baden-Württemberg umziehen können. Sie können sich den Land-Kreis nicht aussuchen.
Wenn Sie in einen bestimmten Landkreis wollen, müssen Sie das schnell den Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums (RP) in der Erstaufnahme sagen. Am besten schreiben Sie einen Brief, wohin Sie wollen und warum Sie dorthin wollen. Der Brief soll auf Deutsch sein. Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Wenn Sie aus einem Land kommen, dass Deutschland einen „sicheren Herkunftsstaat“ nennt, müssen Sie normalerweise bis zum Ende von Ihrem Asyl-Verfahren in der EA wohnen. Dies gilt nicht für Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Familien mit Kindern unter 18 Jahren dürfen nach 6 Monaten aus der EA ausziehen. Auch Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ kommen.
Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben und schon 6 Monate in der EA leben, fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wenn Sie ausziehen wollen.