Beratung in der Erstaufnahme
In der Erstaufnahme (EA) gibt es die unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung. Gehen Sie zur Verfahrensberatung, wenn Sie Informationen zu Ihrem Asyl-Verfahren oder Hilfe beim Asyl-Verfahren brauchen. Gehen Sie zum Sozialdienst, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung wird von Nicht-Regierungsorganisationen gemeinsam verantwortet. Diese berät Sie allein in Ihrem Interesse. Was Sie dort sagen, erfährt nur der Berater/ die Beraterin. Die Berater/-innen unterliegen einer Schweigepflicht. Die Verfahrens- und Sozialberatung bekommen Geld, um Sie zu unterstützen. Für Sie kostet er nichts.