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Informationen für Personen aus „sicheren Herkunftsländern“

Die deutsche Regierung ist der Meinung, Ihr Heimatland ist sicher. Viele Menschen in Deutschland sind einer anderen Meinung und glauben Ihnen, dass Sie gute Gründe hatten, um zu fliehen.
Wenn Sie aus einem Land kommen, das Deutschland „sicher“ findet, müssen Sie beweisen, dass es für Sie trotzdem unsicher ist. Das ist schwer.

Diese Länder sind „sichere Herkunftsländer“

Derzeit sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien und Kosovo „sichere Herkunftsländer“. Dies kann sich ändern. Im Asylgesetz sehen Sie, welche Länder es aktuell sind.

Anhörung

Die Anhörung ist das „Interview“. Sie ist für Sie schwieriger als für andere.

Die Anhörung ist sehr wichtig. Bereiten Sie sich gut auf die Anhörung vor. Bitte sprechen Sie erst mit einer Beratungs-Stelle bevor Sie zur Anhörung gehen. Lesen Sie die Broschüre auf der Homepage asyl.net und schauen Sie den Film auf der Homepage asylindeutschland.de an, damit Sie sich auf die Anhörung vorbereiten können. Eine Liste von Fragen, die häufig bei der Anhörung gestellt werden, finden Sie hier. Bedenken Sie aber, dass dies nur Beispiele für häufige Fragen sind. Es können auch andere Fragen gestellt werden. Außerdem ist es Ihre Verantwortung, in der Anhörung alles zu sagen, was wichtig ist. Auch wenn Sie nicht direkt danach gefragt werden. Sagen Sie, was Ihnen in Ihrem Land passiert ist und warum Sie in Gefahr sind, wenn Sie zurückgehen würden. Sie müssen „beweisen“, dass Sie verfolgt werden. Deutschland denkt, in Ihrem Heimatland wird niemand verfolgt. Achten Sie darauf, alle Fluchtgründe zu sagen. Sie haben das Recht, alle Fluchtgründe zu sagen!

Bevor Sie einen Brief mit der Ablehnung bekommen, können Sie nicht abgeschoben werden.

Die Ablehnung

Sie werden wahrscheinlich als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Wenn Sie klagen, müssen Sie auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung machen. Auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de gibt es eine Vorlage für die Klage und den Antrag auf aufschiebende Wirkung. Für das Gerichts-Verfahren brauchen Sie einen Anwalt/eine Anwältin. Sprechen Sie mit einer Beratungs-Stelle, ob es Sinn macht, einem Anwalt/Anwältin Geld zu zahlen.
Sie haben nur eine Chance, wenn Ihr Fall außergewöhnlich ist.

Besondere Gesetze

In Deutschland gibt es Gesetze, die nur für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ gelten, die eine Ablehnung haben.

Arbeitsverbot
Wenn Sie nach dem 31.08.15 einen Asylantrag gemacht haben und Ihr Antrag abgelehnt wurde, haben Sie auch nach der Ablehnung ein Arbeitsverbot. Dies gilt nicht, wenn Sie in einer Beratung durch das BAMF – zum Beispiel bei der Anhörung – den Asyl-Antrag zurücknehmen.

Sprachkurs
Einige Sprachkurse gibt es nur für einzelne Flüchtlingsgruppen.

Wohnen
Sie müssen in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) wohnen bleiben. Aber Familien mit Kindern unter 18 Jahren müssen nur maximal sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Wenn Sie Kinder unter 18 haben und seit mehr als sechs Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung sind, können Sie einen Antrag stellen, dass Sie aus der Erstaufnahmeeinrichtung raus möchten. Hierzu gibt es ein Informationsblatt und eine Vorlage für den Antrag. Sie können die Sozial- und Verfahrensberatung bitten, Ihnen dabei zu helfen.

Residenz-Pflicht
Wenn Sie in der EA wohnen, dürfen Sie den Landkreis nicht verlassen. Wenn Sie den Landkreis verlassen, bekommen Sie eine Strafe.
Für weitere Informationen über die Residenz-Pflicht in Ihrer EA fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Perspektiven

Die Gesetze in Deutschland sind für Sie sehr hart. Sie müssen sich schnell Gedanken machen, welche Perspektiven Sie haben. Schauen Sie in Nach der Ablehnung des Asyl-Antrags - Rechtshilfe und weitere Perspektiven und Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung, um sich über Ihre Perspektiven zu informieren. Auf der Homepage aktionbleiberecht.de bekommen Sie wichtige Informationen zum Thema Abschiebung. Wenn Sie ausreisen wollen oder keine andere Möglichkeit haben, gehen Sie zu einer Rückkehrberatungs-Stelle.

Arbeitsvisum
Wenn Sie aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro oder Serbien kommen, können Sie vielleicht ein Arbeitsvisum für Arbeitsstellen ohne Vorkenntnisse bekommen. Es ist aber kompliziert und nur in sehr wenigen Fällen möglich. Sie müssen einen Arbeitgeber finden, der Ihnen einen guten Arbeitsvertrag gibt. Sie können nur ein Arbeitsvisum bekommen, wenn Sie 24 Monate keine Asylbewerberleistungen bekommen haben. Nähere Infos auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Baden-Württemberg.
Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Manchmal sagen Ausländerbehörden, es ist leicht, wieder nach Deutschland zu kommen. Oft ist es sehr schwer.