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Nach der Ablehnung des Asyl-Antrags – Rechtshilfe und weitere Perspektiven

Ihr Asyl-Antrag wurde leider abgelehnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sagt, dass Ihre Flucht-Gründe nicht reichen. Oder das BAMF sagt, dass Sie nicht die Wahrheit gesagt haben. Gegen die Ablehnung können Sie beim Verwaltungs-Gericht klagen.
Wenn der Asyl-Antrag abgelehnt ist, heißt das nicht automatisch,
dass Sie sofort abgeschoben werden.

Arten der Ablehnung

In Deutschland gibt es 3 Arten der Ablehnung. Im Ablehnungs-Bescheid steht, welche Art der Ablehnung sie haben.
Der Ablehnungs-Bescheid kommt per Post in einem gelben Umschlag. Der Umschlag ist sehr wichtig. Behalten Sie den Umschlag. Es gibt 3 Arten der Ablehnung:
1) offensichtlich unbegründet
2) unbegründet
3) unzulässig

Klage gegen die Ablehnung

Sie können gegen die Ablehnung Ihres Asyl-Antrags klagen. Sie müssen die Klage beim Verwaltungs-Gericht machen. Wenn Sie eine Klage machen wollen, müssen Sie schnell sein. Manchmal haben Sie nur 7 Tage Zeit.
Der Beginn der Zeit für die Klage steht auf dem gelben Brief-Umschlag. Deshalb müssen Sie den Brief-Umschlag behalten.

Wenn Sie die Klage zu spät machen, haben Sie keine Chance auf ein Gerichts-Verfahren.


Gehen Sie schnell zu einer Beratungs-Stelle oder direkt zu einem Anwalt/Anwältin oder zu dem zuständigen Verwaltungs-Gericht, wenn Sie gegen die Ablehnung klagen wollen.
Bei jedem Verwaltungs-Gericht gibt es eine Stelle, die Ihnen hilft eine Klage zu machen. Beachten Sie die Öffnungs-Zeiten und bringen Sie alle Briefe vom BAMF mit. Auch auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de gibt es eine Vorlage für die Klage.
Wenn Ihr Asyl-Antrag offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt ist, müssen Sie einen Antrag auf aufschiebende Wirkung machen. Nur wenn Sie dieser Antrag erfolgreich ist, können Sie während des Klage-Verfahrens nicht abgeschoben werden.
Auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de gibt es eine Vorlage für den Antrag auf aufschiebende Wirkung.

Ablehnungen und Klage-Verfahren im Einzelnen


1) Ablehnung als offensichtlich unbegründet
In Ihrem Ablehnungs-Bescheid steht: Ihr Antrag auf Asyl wurde als offensichtlich unbegründet abgelehnt.
Wenn Sie klagen wollen, haben Sie nur 7 Tage Zeit. Dann muss die Klage beim Verwaltungs-Gericht sein.
Gehen Sie schnell zu einer Beratungs-Stelle oder zu einem Anwalt/Anwältin oder zu dem zuständigen Verwaltungs-Gericht.
Zusammen mit der Klage müssen Sie einen „Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage“ machen. Auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de gibt es eine Vorlage für die Klage und den Antrag auf aufschiebende Wirkung.

Wenn Sie nicht klagen, haben Sie nur 1 Woche Zeit, Deutschland zu verlassen. Wenn Sie Deutschland bis dahin nicht verlassen, kann Deutschland Sie abschieben. Wenn Sie Deutschland nicht verlassen wollen, müssen Sie schauen, ob Sie andere Perspektiven haben. Es gibt nur wenige Perspektiven. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle. Wenn Sie Deutschland verlassen wollen, fragen Sie eine Rückkehrberatungs-Stelle.

2) Ablehnung als unbegründet
In Ihrem Ablehnungs-Bescheid steht: Ihr Antrag auf Asyl wurde als unbegründet abgelehnt.
Sie haben 14 Tage Zeit, um zu klagen. Dann muss die Klage beim Verwaltungs-Gericht sein. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle oder einen Anwalt/Anwältin oder gehen Sie zu dem zuständigen Verwaltungs-Gericht.
Wenn Sie nicht klagen, haben Sie 1 Monat Zeit, Deutschland zu verlassen. Wenn Sie Deutschland bis dahin nicht verlassen, kann Deutschland Sie abschieben. Wenn Sie Deutschland nicht verlassen wollen, müssen Sie schauen, ob Sie andere Perspektiven haben. Es gibt nur wenige Perspektiven. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle. Wenn Sie Deutschland verlassen wollen, fragen Sie eine Rückkehrberatungs-Stelle.

3) Ablehnung als unzulässig
In Ihrem Ablehnungs-Bescheid steht: Ihr Antrag auf Asyl wurde als unzulässig abgelehnt.
Sie haben 7 Tage Zeit, zu klagen.
Ihr Antrag auf Asyl wurde wahrscheinlich abgelehnt, weil Sie im Dublin-Verfahren sind oder einen Aufenthalts-Titel in einem anderen Staat bekommen haben.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie klagen. Warum, sehen Sie bei dem Dublin-Verfahren.


Wenn Sie klagen, müssen Sie auch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung machen. Auf der Homepage aktiv.fluechtlingsrat-bw.de gibt es eine Vorlage für die Klage und den Antrag auf aufschiebende Wirkung.

Wenn Sie Deutschland nicht verlassen wollen, müssen Sie schauen, ob Sie andere Perspektiven haben. Es gibt nur wenige Perspektiven. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle. Wenn Sie Deutschland verlassen wollen, fragen Sie eine Rückkehrberatungs-Stelle.

Duldung

Wenn Sie eine Ablehnung haben, bekommen Sie eine Duldung. In der Duldung steht ein Datum. Das Datum bedeutet Gültigkeit. Bevor das Datum erreicht ist, müssen Sie die Duldung bei der Ausländerbehörde verlängern. Das Datum bedeutet nicht, dass Deutschland Sie nach dem Datum abschiebt. Das Datum bedeutet auch nicht, dass Deutschland Sie vor dem Datum nicht abschiebt.
Manchmal schiebt Deutschland Sie wegen einer Duldung nicht ab. Mehr Informationen bekommen Sie im Kapitel „sichere Duldung“.
Fragen Sie eine Beratungs-Stelle oder die Ausländerbehörde, warum Sie die Duldung haben.
Mitwirkungs-Pflicht
Wenn Sie eine Duldung haben, müssen Sie Ihre Identität klären. Das heißt, Sie müssen versuchen, ein offizielles Dokument vorzulegen, auf dem steht wer Sie sind. Zum Beispiel einen Reisepass, einen Personalausweis, einen Führerschein oder eine Geburtsurkunde. Wenn Sie das nicht tun oder über Ihre Identität nicht die Wahrheit sagen, kann die Ausländerbehörde Ihnen eine Residenz-Pflicht geben. Wenn Sie eine Residenz-Pflicht haben, dürfen Sie einen bestimmten Bereich nicht verlassen. Dieser Bereich kann sein: Das Bundesland, in dem Sie wohnen oder der Landkreis, in dem Sie wohnen oder der Bezirk der Ausländerbehörde. Zusätzlich kann Ihnen die Ausländerbehörde ein Arbeits-Verbot geben. Dann dürfen Sie keine Arbeit mehr machen und auch fast alle Ausbildungen sind ausgeschlossen. Außerdem kürzt das Sozial-Amt auch vielen Menschen die Sozial-Leistungen, wenn sie nicht mitwirken.
Duldung für Personen mit „ungeklärter Identität“ Wenn Sie die Mitwirkungs-Pflichten nicht erfüllen, bekommen Sie wahrscheinlich bald eine besondere Duldung für Personen mit „ungeklärter Identität“. Mit dieser Duldung dürfen Sie nie arbeiten und haben immer eine Residenz-Pflicht. Diese Duldung hat auch noch weitere Nachteile. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einer Beratungs-Stelle. Weitere Informationen finden Sie hier auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Persisch.

Perspektiven in Deutschland

Wenn Sie eine Ablehnung haben, haben Sie weniger Möglichkeiten in Deutschland. In manchem Fällen werden Sie schnell abgeschoben. In anderen Fällen können Sie lange in Deutschland bleiben. Es gibt aber nicht viele Möglichkeiten. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Die Perspektiven stehen ausführlich auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Niedersachsen (leider nur auf Deutsch).
Asylfolgeantrag
Wenn das BAMF Sie abgelehnt hat, können Sie einen Asylfolgeantrag machen. Einen Asylfolgeantrag nimmt das BAMF nur an, wenn sich Ihre Situation verändert hat oder Sie neue Beweise haben. Wenn sich Ihre Situation verändert hat oder Sie neue Beweise haben, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten einen Folgeantrag machen.
Aufenthaltsrecht wegen Ausbildung, Familie oder aus anderen Gründen
Neben dem Asyl gibt es andere Gründe, um in Deutschland bleiben zu können. Zum Beispiel Ehe, Familie oder auch Ausbildung. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Härtefall-Antrag
Der Härtefall-Antrag ist ein Antrag an die Härtefall-Kommission in Baden-Württemberg. Die Härtefall-Kommission entscheidet, ob sie aus besonderen Gründen eine Ausnahme macht und Ihnen das Bleiben in Deutschland ermöglicht. Jeder kann einen Härtefall-Antrag stellen. Information gibt es auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Baden-Württemberg (leider nur auf Deutsch). Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

„sichere“ Duldung
Wenn Sie nicht abgeschoben werden können, können Sie eine „sichere Duldung“ bekommen. Im deutschen Gesetz steht, dass Sie „aus tatsächlich oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden.
Sie können aus tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden, wenn Ihr Heimatland keine Verträge mit Deutschland hat oder die Abschiebung ohne Ausweis nicht möglich ist. Die Perspektiven stehen auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Niedersachsen (leider nur auf Deutsch). Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Bitte beachten Sie, dass sich die Umstände ändern können und Ihre Duldung dann schnell nicht mehr „sicher“ ist. Zum Beispiel, wenn es einen neuen Vertrag mit Ihrem Heimatland gibt, sodass ohne Ausweis-Papiere abgeschoben werden kann.
Manchmal können Sie aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden. Zum Beispiel, wenn Sie bald ein Kind bekommen oder eine Ausbildung machen oder eine Arbeit haben. Die Perspektiven stehen ausführlich auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Niedersachsen (leider nur auf Deutsch).
Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Bleiberecht
Wenn Sie schon lange mit Duldung in Deutschland sind, können Sie vielleicht ein Bleiberecht bekommen. Dafür müssen Sie mindestens 8 Jahre in Deutschland wohnen, deutsch sprechen und arbeiten. Wenn Sie eine Familie sind, müssen Sie mindestens 6 Jahre in Deutschland wohnen, deutsch sprechen und arbeiten.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Niedersachsen (leider nur auf Deutsch). Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Wenn Sie älter als 14 Jahre und jünger als 21 Jahre alt sind und schon lange mit Duldung leben, können Sie vielleicht ein anderes Bleiberecht bekommen. Dafür müssen Sie mindestens 4 Jahre in Deutschland wohnen. Mehr Informationen stehen auf der Homepage vom Flüchtlings-Rat Niedersachsen (leider nur auf Deutsch). Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Aufenthaltserlaubnis wegen qualifizierter Beschäftigung
Wenn Sie eine Duldung haben und eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und einer qualifizierten Arbeit nachgehen, können Sie vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bekommen.

Kirchenasyl
In Deutschland wird niemand aus einer Kirche abgeschoben. Deshalb wohnen manche Menschen in einer Kirche. Das heißt Kirchenasyl. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle oder eine Kirche. Auf der Homepage kirchenasyl.de bekommen Sie mehr Informationen.