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Sozial- und Gesundheitsleistungen

Wenn Sie nicht arbeiten, bekommen Sie in Deutschland Geld vom Staat. Dieses Geld heißt Sozialleistung. Dieses Geld kann unterschiedlich hoch sein. Es hängt davon ab, nach welchem Gesetz Sie Geld bekommen.
Mit einer BÜMA, Aufenthaltsgestattung, einem Ankunftsnachweis oder einer Duldung bekommen Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetz (SGB II). Die Sozialleistung müssen Sie beim Job Center beantragen. Sie können die Leistungen beantragen, sobald Sie Ihren Anerkennungsbescheid haben. Sie bekommen mit einer Aufenthaltserlaubnis auch eine Krankenversichertenkarte für medizinische Behandlung.
Fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle.

Wie viel Geld bekomme ich?

- In der Erstaufnahme
In der Erstaufnahme bekommen Sie nur wenig Geld. Dafür bekommen Sie ein Bett und Essen in der Erstaufnahme. Das Geld bekommen Sie entweder in Bar oder Sie bekommen eine Chip-Karte. Ihre Einkäufe werden vom Guthaben auf der Chip-Karte abgezogen. Wenn Sie Dinge nicht mit der Chip-Karte bezahlen können, können Sie sich beim Regierungspräsidium beschweren. Fragen Sie dafür eine Beratungs-Stelle.

- In der Gemeinde und dem Landkreis
Sie bekommen Geld für Essen, Trinken, Kleidung, Schuhe und für Hygieneartikel. Sie bekommen auch Geld für Freizeit, Fahrkarten und Telefon. Eine Einzelperson bekommt 354 Euro im Monat. Wieviel man genau bekommt, ändert sich jedes Jahr. Als Ehepaar oder Familie bekommen Sie zusammen Geld. Wie viel Sie bekommen, ist abhängig von der Größe der Familie. Sie bekommen nicht immer das ganze Geld in Bar. Manchmal bekommen Sie Teile des Geldes als Sachleistung. Sie denken, Sie bekommen zu wenig Geld? Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Nach 18 Monaten in Deutschland bekommen Sie ein bisschen mehr Geld.
Wenn Sie arbeiten und Geld verdienen, bekommen Sie weniger Geld vom Sozialamt.

Krankenversorgung

Wenn Sie krank sind, können Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen. Sie brauchen dafür einen Krankenschein. Fragen Sie den Sozialdienst, woher Sie den Krankenschein bekommen.
Wenn Sie einen Unfall haben oder schnell eine Behandlung brauchen, können Sie direkt zu einem Arzt oder einer Ärztin oder in ein Krankenhaus gehen.
Manche Behandlungen müssen Sie beantragen. Fragen Sie den Sozialdienst, wie Sie das machen. Nicht alle Behandlungen werden gezahlt. Wenn Ihre Behandlung abgelehnt wird und Sie nicht damit einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.
Sie bekommen nach 18 Monaten in Deutschland eine Krankenversichertenkarte. Sie brauchen dann keinen Krankenschein mehr.
Sie können in Deutschland auch zu einem Psychologen oder einer Psychologin gehen. Es gibt Psychologen und Psychologinnen, die viele Flüchtlinge behandeln. Sie arbeiten manchmal in Zentren zusammen. Die Zentren heißen BafF-Zentren. Auf der Homepage vom BafF gibt es eine Liste von allen BafF-Zentren in Deutschland.

Sonstige Leistungen

Im Gesetz gibt es das Wort „sonstige Leistungen“. Falls etwas nicht gezahlt wird, können Sie versuchen einen Antrag beim Sozialamt zu machen. Der Antrag kann abgelehnt werden. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Leistungskürzungen

Das Sozialamt kann Ihnen weniger Geld zahlen. Das Sozialamt muss einen Grund haben, um Ihnen weniger Geld zu zahlen. Dafür muss das Sozialamt Ihnen einen Brief schicken. In dem Brief muss auch die Begründung stehen. Sie können der Geld-Kürzung widersprechen. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Mehr Informationen

Mehr Informationen bekommen Sie auf der Seite von ProAsyl. Die Informationen bekommen Sie auf Deutsch und Englisch.