Wer ist zuständig?
Sie müssen Ihr Asyl-Verfahren in einem anderen EU-Land machen, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie in diesem anderen Land waren. Ein Nachweis ist, wenn Sie ein Visum für ein Land haben, sie dort einen Asyl-Antrag gemacht haben oder Ihre Finger-Abdrücke genommen wurden. Das BAMF kann Ihren Aufenthalt auch nachweisen, wenn Sie zum Beispiel Zugtickets oder Fotos des Landes bei sich haben.
Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb von einer Woche Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht machen. Wenn Sie es zu spät machen, haben Sie keine Chance mehr auf ein Gerichts-Verfahren.