Wer ist zuständig?
Sie müssen Ihr Asyl-Verfahren in einem anderen EU-Land machen, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie in diesem anderen Land waren. Ein Nachweis ist, wenn Sie ein Visum für ein Land haben, sie dort einen Asyl-Antrag gemacht haben oder Ihre Finger-Abdrücke genommen wurden. Das BAMF kann Ihren Aufenthalt auch nachweisen, wenn Sie zum Beispiel Zugtickets oder Fotos des Landes bei sich haben.