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Anerkennung des Asyl-Antrags

Herzlichen Glückwunsch. Sie haben die Anerkennung. Wenn Sie in Deutschland eine Anerkennung haben, bekommen Sie einen Anerkennungsbescheid. Der Anerkennungsbescheid ist ein Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in dem alle wichtigen Informationen sind. Außerdem bekommen Sie einen Ausweis von der Ausländerbehörde. In Deutschland gibt es 4 verschiedenen Anerkennungen. Welche Anerkennung Sie haben, steht auf Ihrem Anerkennungsbescheid.
Sie haben jetzt mehr Rechte als davor. Wenn Sie Beratung brauchen, können Sie zur Migrationsberatungs-Stelle gehen.

Arten der Anerkennung

In Deutschland gibt es 4 Arten der Anerkennung. Welche Anerkennung Sie haben, sehen Sie auf Ihrem Anerkennungsbescheid.

Asylanerkennung und Flüchtlingseigenschaft
Wenn Sie die Asylanerkennung oder die Flüchtlingseigenschaft bekommen, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und einen blauen Flüchtlingspass. Die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie für 3 Jahre. Danach prüft das BAMF, ob die Voraussetzungen, die zur Erteilung der Aufenthalts-Erlaubnis führten, weiterhin vorliegen.Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungs-Erlaubnis erhalten. Das geht aber nur, wenn sie arbeiten, eine eigene Wohnung haben und deutsch sprechen. Wenn Sie eine Flüchtlings-Anerkennung haben, können Sie schon nach drei Jahren eine Niederlassungs-Erlaubnis bekommen. Das geht aber nur, wenn Sie sehr gut deutsch sprechen und keine Sozial-Leistungen erhalten. Sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle.
Wenn Sie den Anerkennungsbescheid haben, können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung machen.

Sie müssen den Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von 3 Monaten machen! Sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle.


Bis Sie selbst Geld verdienen, bekommen Sie Geld vom Job Center. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können/müssen einen Integrationskurs machen.
Wenn Sie Probleme haben, fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle.

Internationaler subsidiärer Schutz
Wenn Sie den internationalen subsidiären Schutz haben, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis um 2 Jahre verlängert werden. Sie bekommen keinen blauen Flüchtlingspass. Eine Familienzusammenführung ist möglich, aber sehr schwierig. Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen wollen, sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle
Bis Sie Geld verdienen, bekommen Sie Geld vom Job Center. Wenn Sie den Anerkennungsbescheid bekommen haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können/müssen einen Integrationskurs machen. Sie können nicht einfach umziehen. Wenn Sie umziehen möchten, gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.

Nationale Abschiebeverbote
Wenn nationale Abschiebeverbote vorliegen, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Sie bekommen keinen blauen Flüchtlings-Ausweis.
Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen wollen, müssen Sie viele Voraussetzungen erfüllen. Gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.
Bis Sie selbst Geld verdienen, bekommen Sie in der Regel Geld vom Job Center. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid bekommen haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können einen Integrationskurs machen. Sie können nicht einfach umziehen. Wenn Sie umziehen möchten, gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.

Klagemöglichkeiten

Gegen die Entscheidung des BAMF können Sie beim Verwaltungs-Gericht klagen. Eine Klage macht manchmal Sinn. Es ist wichtig, dass Sie sich schnell entscheiden. Oft müssen Sie innerhalb von 2 Wochen klagen. Danach haben Sie keine Möglichkeit mehr! Lassen Sie sich von der Migrationsberatungs-Stelle beraten, ob eine Klage sinnvoll ist. Wenn Sie klagen, brauchen Sie einen Anwalt/Anwältin.

Sie können durch eine Klage Ihren bisherigen Aufenthalt nicht verlieren.

Familienzusammenführung

Wenn Sie eine Asylanerkennung oder Flüchtlingseigenschaft haben, haben Sie das Recht, Ihre Kern-Familie nachzuholen.

Sie müssen innerhalb von 3 Monate nach dem Anerkennungsbescheid den Antrag machen.


Sie müssen den Antrag auf Familienzusammenführung und eine fristwahrende Anzeige machen. Den Antrag müssen Sie bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder einem Nachbarland und bei der Ausländerbehörde machen. Fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle.
Wenn Sie aus Syrien kommen, gibt es ein Webportal um diesen Antrag zu machen. Das Webportal ist auf Deutsch und Arabisch. Sie müssen alle Formulare vom Webportal am Ende ausdrucken und an die deutsche Botschaft mailen oder faxen.
Wenn Sie einen internationalen subsidiären Schutz haben, ist eine Familienzusammenführung möglich, aber schwierig. Sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle.

Integrationskurs

Sie können jetzt einen Integrationskurs machen. Wenn Sie wenig Deutsch sprechen, müssen Sie einen Integrationskurs machen. Der Kurs kostet nichts, wenn Sie Geld vom Job Center bekommen. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wo es einen Integrationskurs gibt.

Aufenthaltsverfestigung

Auf Ihrem Ausweis steht, wie lange Sie einen Aufenthalt haben. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, prüft das BAMF, ob Ihr Ausweis verlängert wird. Es prüft, ob die Gründe noch vorliegen. Außerdem prüft das BAMF, ob Sie andere Gründe für den Aufenthalt in Deutschland haben.
Nach 5 Jahren können Sie einen Dauer-Aufenthalt EU bekommen. Damit dürfen Sie auch in einem anderen Land in der EU arbeiten und wohnen. Dafür müssen Sie gut Deutsch sprechen, arbeiten und eine eigene Wohnung haben.Davor ist es nur sehr selten möglich, in ein anderes EU-Land zu arbeiten und zu wohnen. Vielleicht können Sie eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie ist nicht befristet. Um die Niederlassungserlaubnis zu bekommen, müssen Sie gut Deutsch sprechen und arbeiten. Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis haben, können Sie beim Erfüllen weiterer Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.