Arten der Anerkennung
In Deutschland gibt es 4 Arten der Anerkennung. Welche Anerkennung Sie haben, sehen Sie auf Ihrem Anerkennungsbescheid.
Asylanerkennung und Flüchtlingseigenschaft
Wenn Sie die Asylanerkennung oder die Flüchtlingseigenschaft bekommen, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis und einen blauen Flüchtlingspass. Die Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie für 3 Jahre. Danach prüft das BAMF, ob die Voraussetzungen, die zur Erteilung der Aufenthalts-Erlaubnis führten, weiterhin vorliegen.Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungs-Erlaubnis erhalten. Das geht aber nur, wenn sie arbeiten, eine eigene Wohnung haben und deutsch sprechen. Wenn Sie eine Flüchtlings-Anerkennung haben, können Sie schon nach drei Jahren eine Niederlassungs-Erlaubnis bekommen. Das geht aber nur, wenn Sie sehr gut deutsch sprechen und keine Sozial-Leistungen erhalten. Sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle.
Wenn Sie den Anerkennungsbescheid haben, können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung machen.
Sie müssen den Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von 3 Monaten machen! Sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle.
Bis Sie selbst Geld verdienen, bekommen Sie Geld vom Job Center. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können/müssen einen Integrationskurs machen.
Wenn Sie Probleme haben, fragen Sie eine Migrationsberatungs-Stelle.
Internationaler subsidiärer Schutz
Wenn Sie den internationalen subsidiären Schutz haben, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis um 2 Jahre verlängert werden. Sie bekommen keinen blauen Flüchtlingspass. Eine Familienzusammenführung ist möglich, aber sehr schwierig. Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen wollen, sprechen Sie mit einer Migrationsberatungs-Stelle
Bis Sie Geld verdienen, bekommen Sie Geld vom Job Center. Wenn Sie den Anerkennungsbescheid bekommen haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können/müssen einen Integrationskurs machen. Sie können nicht einfach umziehen. Wenn Sie umziehen möchten, gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.
Nationale Abschiebeverbote
Wenn nationale Abschiebeverbote vorliegen, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Sie bekommen keinen blauen Flüchtlings-Ausweis.
Wenn Sie Ihre Familie nach Deutschland holen wollen, müssen Sie viele Voraussetzungen erfüllen. Gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.
Bis Sie selbst Geld verdienen, bekommen Sie in der Regel Geld vom Job Center. Sobald Sie den Anerkennungsbescheid bekommen haben, müssen Sie zum Job Center und Sozialleistungen beantragen. Sie können einen Integrationskurs machen. Sie können nicht einfach umziehen. Wenn Sie umziehen möchten, gehen Sie zu einer Migrationsberatungs-Stelle.