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Ausbildung und Arbeit

Sie dürfen in Deutschland nicht immer arbeiten. Ob Sie arbeiten dürfen, hängt von Ihrem Ausweis ab. Ob Sie arbeiten dürfen, hängt auch davon ab, wie lange Sie schon in Deutschland sind. In Ihrem Ausweis steht, ob Sie arbeiten dürfen. Im Ausweis steht Erwerbstätigkeit. Erwerbstätigkeit ist ein anderes Wort für Arbeit. Wenn Sie eine Arbeit oder eine Ausbildung machen wollen, können Sie zu einer Beratungs-Stelle gehen. Die Beratungs-Stellen helfen bei der Arbeitssuche. Sie können auch zur Agentur für Arbeit gehen. Die Agentur für Arbeit hilft bei der Arbeitssuche.
Für viele Arbeitsstellen in Deutschland ist es wichtig, dass Sie gut Deutsch sprechen. In Sprache und Bildung bekommen Sie Informationen, wie Sie Deutsch lernen können.

Ausbildung und Arbeiten mit Aufenthaltsgestattung

Sie haben oft keine Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) wohnen, dürfen Sie frühestens nach zehn Monaten arbeiten.
Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen, dürfen Sie nicht arbeiten, wenn Sie ihr Asyl-Gesuch nach dem 31. August 2015 gestellt haben. Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen und Ihren Asyl-Gesuch vor dem 31. August 2015 gestellt haben, aber ihren Asyl- Antrag erst nach dem 31. August 2015, fragen Sie eine Beratungs-Stelle, ob Sie arbeiten dürfen. Sie können eine schulische Ausbildung machen.
Alle anderen Menschen können vielleicht eine bestimmte Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde bekommen. Es hängt davon ab, wie lange Sie in Deutschland sind. Sie können zu einer Beratungs-Stelle gehen. Sie helfen bei der Arbeitssuche.

Sie wohnen in einer EA und haben 0-9 Monate eine Aufenthaltsgestattung
Sie dürfen die ersten 9 Monate mit einer Aufenthaltsgestattung nicht arbeiten. Dagegen können Sie nichts machen. In Ihrem Ausweis steht „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“.

Sie wohnen in einer EA und haben seit 10 Monaten eine Aufenthaltsgestattung.
Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis arbeiten. Aber in den meisten Fällen muss Ihnen die Erlaubnis für eine bestimmte Arbeit gegeben werden.

Ausbildung
Sie können eine schulische Ausbildung machen. Sie können auch eine betriebliche Ausbildung machen. Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung machen wollen, müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Erlaubnis beantragen. Manchmal hilft eine Ausbildung, um einen Aufenthalt zu bekommen. Das heißt Ausbildungs-Duldung. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Arbeit
Sie müssen gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Antrag machen. Der Antrag heißt Stellenbeschreibung. Sie müssen den Antrag bei der Ausländerbehörde abgeben.
Die Ausländerbehörde schickt den Antrag zur Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit macht eine Prüfung der Arbeitsbedingungen. Zum Beispiel gleicher Lohn, gleiche Arbeitszeit wie die anderen im Betrieb.

Es gibt in ganz Deutschland keine Vorrangprüfung in mehr.
In Ihrem Ausweis steht „Beschäftigung mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet“. Wenn in Ihrem Ausweis nicht „Beschäftigung mit Genehmigung der Ausländerbehörde gestattet“ steht, fragen Sie eine Beratungs-Stelle.
Informationen bekommen Sie bei der Agentur für Arbeit oder einer Beratungs-Stelle.

Sie sind länger als 48 Monate in Deutschland
Wenn Sie länger als 48 Monate in Deutschland sind, kann die Ausländerbehörde in Ihren Ausweis schreiben: „Beschäftigung gestattet“. Dann macht die Agentur für Arbeit keine Prüfung der Arbeitsbedingungen mehr. Wenn Sie arbeiten wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde aber weiter um Erlaubnis fragen.Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, dürfen Sie keine selbstständige Arbeit machen.

Ausbildung und Arbeiten mit Duldung

Sie dürfen nur manchmal arbeiten. Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen, dürfen Sie nicht arbeiten, wenn Sie ihr Asyl-Gesuch nach dem 31. August 2015 gestellt haben. Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen und Ihren Asyl-Gesuch vor dem 31. August 2015 gestellt haben, aber ihren Asyl- Antrag erst nach dem 31. August 2015, fragen Sie eine Beratungs-Stelle, ob Sie arbeiten dürfen. Wenn Sie aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen, Ihren Asyl-Antrag vor dem 31. August 2015 gestellt haben, oder wenn Sie nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen, sind es die gleichen Regeln wie mit einer Aufenthaltsgestattung. Lesen Sie das Kapitel Ausbildung und Arbeiten mit Aufenthaltsgestattung.
Die Ausländerbehörde macht manchmal ein ausländerrechtliches Arbeitsverbot für Menschen mit Duldung. Wenn Sie ein ausländerrechtliches Arbeitsverbot haben, dürfen Sie nicht arbeiten. Manchmal macht die Ausländerbehörde Fehler. Fragen Sie eine Beratungs-Stelle, wenn Sie ein ausländerrechtliches Arbeitsverbot haben.

Ausbildung und Arbeiten mit Aufenthaltserlaubnis

Sie dürfen arbeiten und eine Ausbildung machen. Sie können zum Job Center gehen oder zu einer Beratungs-Stelle gehen. Sie helfen bei der Arbeitssuche.

Praktikum und Freiwilligendienste

In Deutschland gibt es Arbeiten für die man wenig oder kein Geld bekommt. Ein Praktikum ist damit Sie eine Arbeit probieren können. Ein Freiwilligendienst ist, um andere Menschen zu unterstützen.
Viele Praktika und Freiwilligendienste, können Sie machen. Auf der Homepage von GGUA finden Sie mehr Informationen (leider nur auf Deutsch).
Fragen Sie eine Beratungs-Stelle.

Arbeits-Gelegenheiten (AGH) und Flüchtlings-Integrations-Maßnahmen (FIM)

Wenn Sie arbeiten könnten, aber keine Arbeit haben, kann der Sozialdienst ihnen eine Arbeit geben. Die Arbeit heißt AGH oder FIM. Häufig ist es eine Arbeit in der Unterkunft, in der Sie leben. Auch bei der Stadt kann Ihnen eine Arbeit gegeben werden. Es gibt Gesetze, die diese Arbeiten regeln. Wenn Ihnen eine solche Arbeit angeboten wird, müssen Sie die Arbeit machen. Wenn Sie einen Grund haben, die Arbeit nicht zu machen, müssen Sie das dem Sozialdienst sagen. Gründe können sein: Eine andere Arbeit, eine Ausbildung, ein Sprachkurs, Krankheit. Wenn Sie ohne Gründe die Arbeit nicht machen, kann man Ihnen weniger Geld geben. Auch wenn Sie ein Arbeitsverbot haben, können Sie diese Arbeiten machen.
Personen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen keine FIM machen.

Hilfe bei der Arbeits-Suche

Es kann schwer sein in Deutschland eine Arbeit zu finden. Oft müssen Sie Deutsch sprechen um eine Arbeit zu finden. Auf der Homepage vom Job Center finden Sie Arbeitsstellen. Auf der Seite workeer.de und jobbörse.de finden Sie Arbeitsstellen speziell für Flüchtlinge.
Oft wissen Beratungs-Stellen, welche Arbeitsstellen es vor Ort gibt und helfen Ihnen bei der Arbeitssuche. Gehen Sie zu einer Beratungs-Stelle.

Mehr Informationen

Mehr Informationen bekommen Sie auf der Seite von ProAsyl. Die Informationen bekommen Sie auf Deutsch und Englisch.

Rechte bei der Arbeit

In Deutschland gibt es viele Gesetze, um die Rechte von Menschen bei der Arbeit zu schützen. Zum Beispiel dürfen Sie im Normalfall nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Sie haben das Recht, bezahlten Urlaub zu nehmen. In Deutschland gibt es einen Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Jede Person, die arbeitet, muss jeden Monat eine Lohnabrechnung erhalten. Darauf steht, wieviel Geld die Person verdient hat, und wie viele Abgaben für Sozialleistungen bezahlt wurden. Sie haben ein Recht darauf, pünktlich bezahlt zu werden. Leider gibt es einige Arbeitgeber, die Geflüchtete ausnutzen, weil diese oft ihre Rechte nicht kennen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie bei Ihrer Arbeit ungerecht behandelt werden, können Sie sich an die Beratungsstelle MIRA wenden. Dort erhalten Sie kostenlose Unterstützung und Beratung in verschiedenen Sprachen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Informationen zum Thema „Rechte bei der Arbeit“ auf Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch und Dari erstellt. Diese finden Sie unter diesem Link